Meldungen zu Glasfaser im Gebäude, Regulatorik und E‑DI — eingeordnet für Eigentümer und die Wohnungswirtschaft.
Meldungen
Was sich beim Glasfaserausbau bewegt.
Wir beobachten Regulatorik und Markt aus Sicht der Eigentümerseite — und ordnen ein, was davon für Ihren Bestand relevant ist. Neue Meldungen erscheinen hier und im Netzgeflüster.
Regulatorik
Bundesrat unterstützt den geplanten Glasfaser-Vollausbau in Gebäuden
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Entwurf des TKG-Änderungsgesetzes Stellung genommen. Die geplante Regelung zum Glasfaser-Vollausbau in Gebäuden (§ 144 TKG-E) unterstützt er ohne Änderungswunsch – und benennt veraltete Kupferleitungen im Gebäude ausdrücklich als zentrales Hemmnis. Die Fristen des Entwurfs bleiben damit unverändert, darunter die zwei Monate, die Eigentümern nach einem Ausbauangebot für ihre Entscheidung bleiben sollen. Die Stellungnahme ist nicht bindend: Das Gesetz ist nicht in Kraft und kann im Bundestag noch geändert werden. Für Eigentümer heißt das: Wer den Stand seiner Gebäude kennt und anstehende Sanierungen im Blick hat, kann Glasfaser gezielt einplanen, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
Neu: Digitale Infrastrukturakte für Hausverwaltungen
Wallbox-Antrag, Glasfaser-Zeitfenster, Prüffristen: Alle drei brauchen dieselbe Antwort — was ist im Gebäude verbaut und in welchem Zustand? Die Digitale Infrastrukturakte liefert sie: in einer Stunde vor Ort aufgenommen, vom Hausanschluss bis zum Dach, innerhalb von fünf Werktagen als PDF.
Neue Website online: Glasfaser-Selbstcheck und Netzgeflüster gestartet
Mit der neuen Website bündelt E‑DI alle Leistungen rund um die gebäudeinterne Telekommunikationsinfrastruktur: vom kostenlosen Glasfaser-Selbstcheck (2 Minuten) über das 30-Minuten-Erstgespräch bis zur laufenden Bestandsbetreuung. Wer den Glasfaserausbau im Blick behalten möchte — von Regulatorik und Fristen bis zu technischen Handlungsempfehlungen —, kann Netzgeflüster abonnieren: mit Bestätigungslink, jederzeit abbestellbar.
TKG-Änderungsgesetz 2026: Was der Regierungsentwurf für Eigentümer bedeuten würde
Der Regierungsentwurf des TKG-Änderungsgesetzes 2026 sieht unter anderem vor, dass Eigentümern nach einer Betreibermitteilung nur zwei Monate für eine eigene Entscheidung bleiben sollen (§ 144 TKG-E) und der gebäudeinterne Ausbau über mehrere Jahre lückenlos dokumentiert werden soll (§ 145 TKG-E). Noch ist das Gesetz nicht in Kraft — doch wer Zustand und Strategie seiner Gebäude bereits kennt, entscheidet später fristgerecht und aus einer Position der Stärke.
Glasfaser bis in die Wohnung: Warum die Netzebene 4 zum Engpass wird
Der Glasfaserausbau verlagert sich zunehmend von der Straße in die Gebäude. Ob Anschlüsse funktionieren, Wohnungen vermarktbar bleiben und Investitionen werthaltig sind, entscheidet sich in der gebäudeinternen Infrastruktur — der Netzebene 4. Maßgeblich für die fachgerechte Ausführung ist die VDE 0800-730. Eigentümer, die den Zustand ihrer Gebäude objektiv kennen, bewerten Betreiberangebote fundiert statt unter Zeitdruck.
Wir informieren Eigentümer und die Wohnungswirtschaft über das Wesentliche im Glasfaserausbau: regulatorische Entwicklungen und Fristen, technische Handlungsempfehlungen, Marktbewegungen. Kein Verkauf, nur das, was für Ihren Bestand zählt.